
Wir beraten und vertreten Leistungsanbieter in der Pflege, in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, im Rettungsdienst, in der Rehabilitation, der Kinder- und Jugendhilfe, der Wohnungslosenhilfe sowie Seniorenresidenzen und betreutes Wohnen.
Wir gestalten zivilrechtliche Verträge, verhandeln mit den jeweiligen Leistungsträgern sozialrechtliche Vereinbarungen über Leistungsinhalte und Preise. Wir beraten und vertreten die Leistungsanbieter in sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen sowie gegenüber Aufsichtsbehörden im Heimrecht. Wenn einvernehmliche Lösungen nicht erreicht werden, führen wir Schieds- und Gerichtsverfahren.


Wir beraten und vertreten Unternehmen und Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, Grundstückeigentümer, Bauherren und Immobilienentwickler, Kommunen und (staatliche) Behörden, Kirchen und Bildungseinrichtungen / (Privat-) Schulen.
Wir verhandeln mit Behörden, bereiten Anträge vor und wirken mit an Zulassungs- und Genehmigungsverfahren sowie Planungen und Planfeststellungen, beraten bei städtebaulichen Verträgen und Infrastrukturvorhaben. Für Kommunen bereiten wir den Erlass von Satzungen und von (ordnungsrechtlichen) Bescheiden vor.
Kommen einvernehmliche Lösungen nicht zustande, führen wir Widerspruchs und Klageverfahren sowie, falls notwendig, Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.
Wir freuen uns auf eine enge, persönliche Zusammenarbeit. Für uns ist wichtig, die Lebens- und Wirtschaftssituation zu erfassen, in der Sie tätig sind. Wir fragen deshalb viel und sind auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Bei Bender & Philipp ist die persönliche Erreichbarkeit und Verantwortung Ihres Rechtsanwalts selbstverständlich. Eine langfristige Mandatsbeziehung beruht auf Sachkompetenz, aber auch auf Verlässlichkeit und Einsatzbereitschaft. Die Abstimmung mit Ihnen vor jedem Schritt ist uns besonders wichtig, denn die Entscheidungen treffen Sie – nach umfassender Beratung durch uns.
Schieds- und Gerichtsverfahren sind manchmal unausweichlich. Andere Lösungswege können aber schneller, wirtschaftlicher und im Sinne künftiger Zusammenarbeit besser sein. Im Vordergrund steht Zukunftsgestaltung, nicht Vergangenheitsbewältigung. Wenn notwendig, streiten wir auch, freilich auf der Ebene strikter Sachlichkeit. Immer wieder führen uns Rechtsstreitigkeiten bis zu den Bundesgerichten.