Sozial. Wirtschaft. Recht.

Verwaltung. Wirtschaft. Recht.

Sozial. Wirtschaft. Recht
Kommunal. Wirtschaft. Recht

Wen wir beraten

Sozial- und Gesundheitsdienste

Wir beraten und vertreten Leistungsanbieter in der Pflege, in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, im Rettungsdienst, in der Rehabilitation, der Kinder- und Jugendhilfe, der Wohnungslosenhilfe sowie Seniorenresidenzen und betreutes Wohnen.

Wir gestalten zivilrechtliche Verträge, verhandeln mit den jeweiligen Leistungsträgern sozialrechtliche Vereinbarungen über Leistungsinhalte und Preise. Wir beraten und vertreten die Leistungsanbieter in sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen sowie gegenüber Aufsichtsbehörden im Heimrecht. Wenn einvernehmliche Lösungen nicht erreicht werden, führen wir Schieds- und Gerichtsverfahren.

  • Tourenpflege
  • ambulant betreute Wohngemeinschaften
  • Betreutes Wohnen / Service-Wohnen
  • Außerklinische Intensivpflege
  • Verhandlung von Vergütungsvereinbarungen
  • Verhandlung von Versorgungsverträgen
  • Gestaltung von Pflege- und Betreuungsverträgen
  • Vertretung bei Qualitätsprüfungen
  • Pflegeheime
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Verhandlung von Vergütungsvereinbarungen
  • Verhandlung von Versorgungsverträgen
  • Gestaltung von Wohn- und Betreuungsverträgen
  • Vertretung bei Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Vertretung gegenüber der Heimaufsicht
  • Gestaltung von Wohn- und Betreuungsverträgen
  • Vertretung bei Qualitätsprüfungen
  • Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden
  • Besondere Wohnformen
  • Ambulantes Betreutes Wohnen
  • Förderstätten
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Verhandlung von Leistungsvereinbarungen
  • Verhandlung von Vergütungsvereinbarungen
  • Gestaltung von Wohn- und Betreuungsverträgen
  • Vertretung bei Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Vertretung gegenüber der Heimaufsicht
  • Budgetverhandlungen und Schiedsverfahren
  • öffentliche Förderung von Rettungswachen und anderen Ausstattungsgegenständen
  • Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung (Zweckverbände, Kommunen, Ministerien)
  • Aufsichtsbehörden
  • Selbstverwaltung
  • Statusfeststellungsverfahren
  • Zulassung und Verteilung neuer Vorhaltung
  • Beratung bei der Weiterentwicklung von gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen
  • Verhandlung von Vergütungsvereinbarungen
  • Kindertageseinrichtungen
  • Kindergärten
  • Gestaltung von Betreuungs- und Förderverträgen
  • Vertretung gegenüber dem Ordnungsamt
  • Verhandlung von Vergütungsvereinbarungen
  • Verhandlung von Leistungsvereinbarungen
  • Verhandlung von Leistungsvereinbarungen
  • Verhandlung von Vergütungsvereinbarungen
  • Gestaltung von Wohn- und Betreuungsverträgen
  • Vertretung bei Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Vertretung gegenüber der Heimaufsicht
Sozialrecht
Wirtschaftsverwaltung

Wirtschafts­verwaltung, Bauen und Kommunal­beratung

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, Grundstückeigentümer, Bauherren und Immobilienentwickler, Kommunen und (staatliche) Behörden, Kirchen und Bildungseinrichtungen / (Privat-) Schulen.

Wir verhandeln mit Behörden, bereiten Anträge vor und wirken mit an Zulassungs- und Genehmigungsverfahren sowie Planungen und Planfeststellungen, beraten bei städtebaulichen Verträgen und Infrastrukturvorhaben. Für Kommunen bereiten wir den Erlass von Satzungen und von (ordnungsrechtlichen) Bescheiden vor.

Kommen einvernehmliche Lösungen nicht zustande, führen wir Widerspruchs und Klageverfahren sowie, falls notwendig, Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

  • Entwicklung und Sicherung von Standorten
  • Immissionsschutz
  • Subventionen / Beihilfen
  • Gewerberecht
  • Geräte- und Produktsicherheit, technikrechtliche Fragen
  • Bauleitplanung und Erschließung
  • Bauanträge / Genehmigungen
  • Städtebauliche Verträge
  • Einzelhandel
  • Denkmalschutz
  • Raumordnung
  • Abgaben
  • Bauleitplanung, städtebauliche Verträge
  • Compliance
  • Infrastruktur, Umlegung, Erschließung
  • Daseinsvorsorge, insbes. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
  • Gefahrenabwehr
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Satzungen und Bescheide
  • Widerspruchsverfahren und Prozessvertretung
  • Denkmalschutz
  • Baulasten
  • Staat und Kirche
  • Genehmigungsfragen
  • Finanzierung
  • Verträge
WOFÜR WIR STEHEN

Spezialisiert. Erfahren. Verlässlich.

Wir freuen uns auf eine enge, persönliche Zusammenarbeit. Für uns ist wichtig, die Lebens- und Wirtschaftssituation zu erfassen, in der Sie tätig sind. Wir fragen deshalb viel und sind auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Bei Bender & Philipp ist die persönliche Erreichbarkeit und Verantwortung Ihres Rechtsanwalts selbstverständlich. Eine langfristige Mandatsbeziehung beruht auf Sachkompetenz, aber auch auf Verlässlichkeit und Einsatzbereitschaft. Die Abstimmung mit Ihnen vor jedem Schritt ist uns besonders wichtig, denn die Entscheidungen treffen Sie –  nach umfassender Beratung durch uns.

Schieds- und Gerichtsverfahren sind manchmal unausweichlich. Andere Lösungswege können aber schneller, wirtschaftlicher und im Sinne künftiger Zusammenarbeit besser sein. Im Vordergrund steht Zukunftsgestaltung, nicht Vergangenheitsbewältigung. Wenn notwendig, streiten wir auch, freilich auf der Ebene strikter Sachlichkeit. Immer wieder führen uns Rechtsstreitigkeiten bis zu den Bundesgerichten.

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